Für das Hinzufügen oder Beanspruchen eines Unternehmensprofils verlangt Google kein Entgelt. Eine Rechnung eines Dienstleisters kann sich deshalb auf die Einrichtung oder Betreuung beziehen, nicht auf den Kauf dieses kostenlosen Profils. Quelle: Google zur Einrichtung eines Unternehmensprofils.
Was Angehörige im Eintrag vorfinden
Telefonnummer, Anschrift, Website und aktuelle Bilder helfen Menschen, Ihr Haus zu erreichen und den Standort zu erkennen. Stimmen diese Angaben nicht, ist ihre Korrektur ein klar umrissener Auftrag. Auch falsche Angaben auf der eigenen Website sollten dabei berücksichtigt werden.
Bei einem Bestattungsinstitut ist außerdem die Unterscheidung zwischen telefonischer Bereitschaft und geöffneten Geschäftsräumen wichtig. Wer einen persönlichen Besuch nach Vereinbarung anbietet, sollte das verständlich erklären. Ein Eintrag darf keine Erwartung an einen geöffneten Standort wecken, die der Betrieb nicht erfüllt.
Einmalige Korrektur und laufende Betreuung sind verschiedene Leistungen
Eine Einrichtung, neue Standortbilder oder eine geänderte Telefonnummer lassen sich einzeln bearbeiten. Laufende Betreuung kann dagegen Änderungen, abgestimmte Beiträge und die Vorbereitung von Antworten auf Rückmeldungen umfassen. Welche dieser Arbeiten enthalten sind, muss aus dem Angebot hervorgehen.
Wenn sich im Haus nur gelegentlich eine Angabe ändert, ist eine dauerhafte Betreuung anders zu beurteilen als bei regelmäßigem Abstimmungsbedarf. Der monatliche Preis allein sagt nichts darüber, ob die vereinbarte Arbeit benötigt wird.
Das Institut braucht einen eigenen Verwaltungszugang
Ein Profil sollte auch dann bearbeitbar bleiben, wenn eine zuständige Person ausfällt oder die externe Betreuung wechselt. Für beauftragte Verwalter schreibt Google vor, dass das Kundenunternehmen jederzeit Inhaber oder Mitinhaber sein muss. Die Drittanbieter-Richtlinien erläutern auch die Trennung von kostenlosem Profil und Verwaltungsgebühren.
Ist der Zugang nur einem früheren Mitarbeiter oder Dienstleister bekannt, ist das zunächst die offene Aufgabe. Weitere Inhalte zu bestellen löst die Zugangsfrage nicht.
Eine bessere Position lässt sich nicht bei Google kaufen
Für lokale Suchergebnisse nennt Google unter anderem Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Eine bessere lokale Platzierung kann laut Google nicht gegen Bezahlung angefordert werden. Quelle: Google zu lokalen Suchergebnissen.
Ein Versprechen wie „Platz 1“ braucht deshalb eine genaue Erklärung: Für welchen Suchbegriff, von welchem Ort und in welcher Ergebnisart? Eine bezahlte Anzeige ist etwas anderes als die Position des Unternehmensprofils.
Für eine Rückfrage genügt: „Welche einmaligen und laufenden Arbeiten übernehmen Sie? Wie behalten wir selbst Zugriff, und welche Leistung wird unabhängig von einer bestimmten Platzierung vereinbart?“